Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Für die Erstellung von beglaubigten Übersetzungen werden vom Staat Urkundenübersetzer bestellt und beeidigt. Nur diese sind berechtigt, Übersetzungen anzufertigen, die bei Behörden, Gerichten, Botschaften und Konsulaten als rechtsgültige Übersetzungen eines Dokuments gelten. Urkundenübersetzer bestätigen mit Siegel und Unterschrift, dass sie die Übersetzung richtig und vollständig erstellt haben.

Als öffentlich beeidigte Übersetzerin mit langjähriger Erfahrung erstelle ich für Sie beglaubigte Übersetzungen für die Sprachen Englisch und Spanisch. Gerne können Sie bei mir ein unverbindliches Angebot für Ihr(e) Dokument(e) anfordern.

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch->Deutsch, Englisch -> Deutsch
Beglaubigte Übersetzungen Deutsch->Spanisch, Deutsch -> Englisch

Wie komme ich an die beglaubigte Übersetzung?

Hierfür senden Sie mir bitte hochwertige Scans oder gut lesbare Fotos Ihrer Dokumente per E-Mail zu. Sie erhalten dann von mir ein unverbindliches Angebot. In der Regel kann dann nach Ihrer Auftragsbestätigung gleich mit der Übersetzung begonnen werden. Bitte teilen Sie mir mit, bis wann Sie die Übersetzung idealerweise benötigen, bei welcher Behörde Sie diese vorlegen möchten und ob es weitere spezielle formelle Anforderungen der Behörde gibt.

Fertige Übersetzungen schicke ich Ihnen gerne per Post zu.

Dolmetschen

Zwar bin ich nicht als Dolmetscherin vom Gericht vereidigt (es gibt die Vereidigung als Übersetzer oder Dolmetscher). Dennoch habe ich langjährige Erfahrung im Dolmetschen für die Sprachkombination Spanisch <-> Deutsch. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie eine Dolmetscherin benötigen und keine Vereidigung erforderlich ist (ggfs. auch notarielle Beurkundungen, wenn auf eine Vereidigung verzichtet wird).

Haben Sie weitere Fragen?

Kommen Sie gerne auf mich zu!

E-Mail:       mail@juliamonge.de
Telefon:     06201/7834426

Termine für beglaubigte Übersetzungen nur nach telefonischer Vereinbarung.